ZUSTANDSBEDINGUNGEN FÜR PHYSIOTUTORS-PERSONALKURSE

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

Kurs: Ein von Physiotutors organisierter Kurs, einschließlich mehrtägiger Veranstaltungen oder Kongresse, von Anfang bis Ende.

Teilnehmer: Die Person, die sich für einen Kurs bei Physiotutors anmeldet oder angemeldet hat.

 

Artikel 2: Anmeldung

Ein Teilnehmer kann sich für einen oder mehrere Kurse anmelden.

Die Anmeldung erfolgt durch das Einreichen eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars.

Die Teilnehmer haben eine Bedenkzeit von 14 Tagen, unabhängig davon, ob der Teilnehmer oder sein Arbeitgeber für den Kurs bezahlt. Schließt der Arbeitgeber die Vereinbarung in einem geschäftlichen Rahmen ab, gilt die Bedenkzeit nicht.

Die Anmeldung wird endgültig, sobald Physiotutors das vollständig ausgefüllte Formular erhalten hat und die Bedenkzeit gemäß Artikel 2.3 verstrichen ist.

Die Anmeldung über das Formular oder die Website setzt das Einverständnis mit den allgemeinen Bedingungen sowie den Zahlungs- und Stornierungsbedingungen voraus.

 

Artikel 3: Zustandekommen des Abkommens

Mit der endgültigen Anmeldung (Artikel 2.4) bestätigt Physiotutors das Zustandekommen eines Vertrages unter Vorbehalt. Die Durchführung des Kurses hängt von einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen und der Verfügbarkeit der Referenten am Kursort ab.

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt fünfzehn, sofern Physiotutors nicht anders entscheidet. Die maximale Teilnehmerzahl wird pro Kurs festgelegt.

Der Vertrag kommt endgültig zustande, sobald Physiotutors dem Teilnehmer eine Vermittlungsbestätigung zugeschickt hat.

 

Artikel 4: Finanzielle Verpflichtungen/Zahlung

Mit der Vereinbarung zwischen Physiotutors und dem Teilnehmer verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Kursgebühr unter Angabe der Rechnungsnummer.

Die Kurspreise werden jährlich festgelegt und auf der Website von Physiotutors veröffentlicht.

Physiotutors bietet keine Ratenzahlung an.

Der Teilnehmer bleibt auch dann zahlungspflichtig, wenn eine andere Partei (z. B. der Arbeitgeber) die Kursgebühr erstattet.

Wird die Rechnung nicht zum vereinbarten Termin beglichen, gerät der Teilnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug.

Im Falle des Verzugs:

  • Der volle Betrag wird fällig, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn eingeht.
  • Physiotutoren können die Klage auslagern. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen gemäß den Empfehlungen des Voorwerk II-Berichts zu Lasten des Teilnehmers.
  • Der Zugang zum Kurs kann verweigert werden, wenn die Zahlung überfällig ist, ohne den Teilnehmer von seinen Zahlungsverpflichtungen zu entbinden.

 

 

Artikel 5: Stornierung

Physiotutors behält sich das Recht vor, einen Kurs bei unzureichenden Anmeldungen oder unvorhergesehenen Umständen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden ohne Zinsen zurückerstattet.

Bei Absage aufgrund von Krankheit oder Tod des Referenten schlägt Physiotutors einen Ersatztermin vor. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

Physiotutors haftet nicht für finanzielle Schäden, die sich aus der Stornierung eines Kurses ergeben, egal aus welchem Grund.

 

Artikel 6: Vorzeitige Beendigung / Finanzielle Verpflichtungen

Physiotutors behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn ein Teilnehmer den Kurs stört oder die Interessen von Physiotutors schädigt. Die finanziellen Verpflichtungen bleiben unverändert.

Bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme ist keine Rückerstattung möglich. Die volle Zahlung bleibt fällig.

 

Artikel 7: Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Die Rechnung wird nach der Anmeldung verschickt und dient als Teilnahmebestätigung. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.

Bei Stornierung nach Zusendung der Rechnung schuldet der Teilnehmer 10 % der Kursgebühr als Verwaltungskosten.

Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor Kursbeginn: Bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen nach Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer.

Stornierung innerhalb von zwei Wochen: keine Rückerstattung.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird nach drei Monaten ein Inkassobüro eingeschaltet.

 

Artikel 8: Abwesenheit

Die Abwesenheit von Kurstagen berechtigt nicht zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung.

Versäumte Kurstage können in einem späteren Kurs nachgeholt werden, sofern die Physiotutors zustimmen.

 

Artikel 9: Informationen zu Kursen und Studiengängen

Physiotutors behält sich das Recht vor, Änderungen am Kursangebot vorzunehmen.

Vor Beginn des Kurses erhalten die Teilnehmer praktische Informationen über den Kursablauf.

 

Artikel 10: Akkreditierung

Für die meisten Kurse wird eine Akkreditierung verlangt. Dies ist auf der entsprechenden Kursseite angegeben.

Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, den Akkreditierungsstatus zu überprüfen.

 

Artikel 11: Nutzungsrechte

Das von Physiotutors zur Verfügung gestellte Kursmaterial darf nicht kopiert oder außerhalb des Kurses verwendet werden.

Physiotutors behält das Eigentum an den Kursinhalten. Die Teilnehmer erhalten nur die Nutzungsrechte.

 

Artikel 12: Haftung

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schließt Physiotutors jede Haftung für Schäden aus, soweit diese nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Wenn das Ergebnis auf ein Verschulden des Physiotutors zurückzuführen ist, ist die Haftung auf die Höhe der Kursgebühr beschränkt.

 

Artikel 13: Vertraulichkeit

Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle ihnen im Rahmen des Kurses anvertrauten persönlichen Daten vertraulich zu behandeln.

 

Artikel 14: Verfahren für Beschwerden

Beschwerden können schriftlich eingereicht werden und werden innerhalb von 14 Tagen beantwortet.

Physiotutors ist Mitglied von "De Geschillencommissie". Die Entscheidung des Ausschusses ist bindend.

 

Artikel 15: Anwendbares Recht

Für Verträge mit Physiotutors gilt ausschließlich niederländisches Recht.

 

Artikel 16: Zuständiges Gericht

Für Streitigkeiten ist das zuständige Gericht zuständig, es sei denn, das Gericht des Unterbezirks ist ausschließlich zuständig.

 

Artikel 17: Änderungen der Bedingungen

Physiotutors behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen zu ändern.

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